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Solarförderungen 2025: Wichtige Änderungen für Photovoltaikanlagen
Aktuelle Änderungen ab Februar 2025
Ab dem 1. Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für neu installierte PV-Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent. Zudem wird bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt. Auf diese Weise sollen Betreiber verstärkt den Eigenverbrauch nutzen und dadurch unabhängiger vom Strommarkt werden.
Verpflichtende Direktvermarktung und Investitionszuschüsse
Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung wird von 100 kW auf 25 kW Leistung herabgesetzt, was zu einer intensiveren Marktintegration erneuerbarer Energien führt. Langfristige Einspeisevergütungen werden ab 2025 seltener vergeben, stattdessen kommen vermehrt einmalige Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Speicher zum Einsatz.
Ausweitung der Solarpflicht
Mehrere Bundesländer verschärfen ab 2025 die Solarpflicht für Neubauten sowie umfangreiche Dachsanierungen. Diese Vorgabe gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Gebäude und soll bisher ungenutzte Dachflächen besser erschließen.
Smart Meter und Batteriespeicher
Mit der flächendeckenden Einführung digitaler Stromzähler ab 2025 erhalten Betreiber bessere Steuerungsmöglichkeiten für Verbrauch und Einspeisung. Gleichzeitig werden Förderprogramme für Batteriespeicher bundesweit ausgeweitet, um den Eigenverbrauch weiter zu steigern und die Abhängigkeit vom Stromnetz zu verringern.
Umsatzsteuerbefreiung bleibt bestehen
Wer in Photovoltaik und Zubehör investiert, profitiert auch 2025 von der Umsatzsteuerbefreiung, die bereits seit Anfang 2023 gilt. Dadurch entfallen Mehrwertsteuerkosten für Anschaffung, Lieferung und Montage, was den Einstieg in die Solarenergie zusätzlich erleichtert.